a) Nutzungsänderungen
Die Nutzung der Räumlichkeiten darf nur im Rahmen des vertraglich vereinbarten Zwecks und Umfangs erfolgen. Beabsichtigte Nutzungsänderungen wie z.B. die Änderung des Programms oder der Art der Veranstaltung sind TIVOLI unverzüglich mitzuteilen und dürfen nur mit deren schriftlicher Zustimmung vorgenommen werden.
b) Überlassung des Mietobjektes
Eine Überlassung des Mietobjektes - ganz oder teilweise - an Dritte ist dem Mieter nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung von TIVOLI gestattet.
c) Verantwortlicher
Der Mieter hat TIVOLI bei Vertragsabschluss einen Verantwortlichen zu benennen, der insbesondere während der Benutzung des Mietobjektes anwesend und für TIVOLI erreichbar sein muss.
8. Haftung der TIVOLI
a) Haftungsbeschränkung
Der Aufenthalt in den gemieteten Räumen erfolgt auf eigene Gefahr. Für schuldhaft verursachte Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit haftet TIVOLI unbeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen haftet TIVOLI nur für Schäden, die von ihr, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, es sei denn, es sind wesentliche Vertragspflichten betroffen. Die Haftung von TIVOLI ist außer im Falle vorsätzlichen Handelns und bei grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens begrenzt.
b) Beeinträchtigende Ereignisse
Bei Versagen technischer Einrichtungen, Betriebsablaufstörungen oder bei sonstigen, die Veranstaltung beeinträchtigenden Ereignissen haftet TIVOLI lediglich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
9. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet TIVOLI entsprechend der gesetzlichen Regelungen, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist.
Der Mieter stellt TIVOLI von allen Schadensersatzansprüchen, die durch Dritte im Zusammenhang mit der Veranstaltung geltend gemacht werden können und die TIVOLI nicht zu vertreten hat, frei.
Für eingebrachte Gegenstände des Mieters, seiner Mitarbeiter und/oder Zulieferer haftet der Mieter.
10. Ton- und Bildaufnahmen
a) Verbot von Aufnahmen
Es ist dem Mieter oder von ihm beauftragten Dritten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von TIVOLI nicht gestattet, Ton, Bild, Film, Beschreibungen oder Resultate der Veranstaltung aufzunehmen oder diese ganz oder teilweise über Internet oder andere Medien (einschließlich Mobilfunk) zu übertragen oder zu verbreiten oder andere Personen bei derartigen Aktivitäten zu unterstützen. Geräte oder Anlagen, die für solche Aktivitäten benutzt werden können, dürfen, ausgenommen übliche Mobiltelefone und Fotoapparate zur ausschließlich privaten Nutzung, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des TIVOLI nicht in die überlassenen Räume mitgebracht werden.
b) Verwendung
Im Falle der Zustimmung des TIVOLI zur Erstellung von Fotos und Bildern bei einer Veranstaltung, dürfen diese ausschließlich für persönliche, nichtkommerzielle Zwecke verwendet werden. Jede kommerzielle Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von TIVOLI.
Eine Vergütung hierfür wird gesondert vereinbart.
c) Berichterstattung
TIVOLI ist rechtzeitig vor der Veranstaltung von einer geplanten öffentlichen Berichterstattung zu unterrichten.
11. Technische Einrichtungen
a) Bedienung
Technische Einrichtungen dürfen nur vom Personal von TIVOLI oder dessen Beauftragten bedient werden; dies gilt auch für ein Anschließen an das Licht- oder Kraftnetz.
b) Zugang / Zutritt
Sämtliche Feuermelder, Hydranten, Rauchklappen, elektrische Verteilungs- und Schalttafeln, Fernsprechverteiler sowie Heiz- und Lüftungsanlagen müssen unbedingt frei zugänglich und unverstellt bleiben. Das gilt insbesondere auch
für die Notausgänge und Fluchtwege. Beauftragten von TIVOLI sowie der Aufsichtsbehörde muss jederzeit Zutritt zu den genannten Anlagen gewährt werden.
12. Lärmschutz
a) Immissionsschutzrichtwerte
Der Mieter hat bei den Veranstaltungen alle zulässigen Immissionsschutzrichtwerte und die jeweils bestehenden Polizeiverordnungen zum Schutz vor Lärmbelastung einzuhalten.
b) Geräuschpegel
Der Mieter hat bei Veranstaltungen den Geräuschpegel derart zu begrenzen, dass keine gesundheitlichen Schäden der Besucher eintreten können.
c) Schadensersatz
Etwaige Schadensersatzansprüche, die aus Verstößen gegen Ziff. 13. a) und b) entstehen, treffen ausschließlich den Mieter. Soweit TIVOLI in Anspruch genommen wird, hat der Mieter TIVOLI freizuhalten.
13. Hausrecht
Im Interesse der Sicherheit und eines geordneten und reibungslosen Ablaufs der Veranstaltung ist der Mieter verpflichtet, den Anweisungen von TIVOLI und seinen Beauftragten Folge zu leisten.
14. Änderungen und Ergänzungen
Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen sowie die ganze oder teilweise Aufhebung dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auch die mündliche Aufhebung dieser Formabrede wird erst nach beidseitiger schriftlicher Bestätigung wirksam.
15. Vereinbarung deutschen Rechts und Gerichtsstandsvereinbarung
Das Vertragsverhältnis und diese AGB unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht. Ist der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, oder hat er seinen allgemeinen Gerichtsstand außerhalb von Deutschland, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Hamburg.
16. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit und Durchführbarkeit der Bestimmungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, an Stelle der nicht einbezogenen oder unwirksamen Vorschrift eine Regelung zu vereinbaren, die dem Inhalt der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahe kommt.
Hamburg, den 01.10.2008
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